Kroatischer Immobilieneinkaufsprozess
Buyers
Die folgenden Zeilen sind eine Zusammenfassung des Einkaufsprozesses in Kroatien und setzen voraus, dass wenn Sie mit einer kroatischen Firma einkaufen, das die Firma schon für den Einkauf gegründet wurde.
- Melden Sie sich als ein FIRST Property Croatia Kunde an
- Geben Sie uns eine detaillierte Beschreibung über den Typ der Immobilie, die Sie gerne in Kroatien kaufen wollen
- FIRST wird Sie dann auf relevante Immobilien, die sich auf unserer Internetseite befinden, aufmerksam machen oder auch Informationen über Immobilien, die noch nicht auf unsere Internet Seite veröffentlicht worden sind oder aus irgendeinem Grund überhaupt nicht veröffentlicht werden, geben
- Einen Besichtigungstermin, der Ihren Zeitplan entspricht, organisieren
- Eine Immobilie, die Ihren Wünschen entspricht, finden und FIRST wird nachfolgend Ihrer Anweisungen die Verhandlungen eröffnen
- Wenn ein annehmbarer Preis und Bedingungen vereinbart werden können, wird Ihr Anwalt zusammen mit dem Anwalt des Verkäufers (wenn er einen hat) einen Einkaufsvertrag zusammensetzen
- Danach öffnen Sie einen Devisen Bankkonto (mit Internet – Banking) – wenn nötig stehen wir Ihnen mit unserer Assistenz zur Verfügung
- Der Vertrag wird dann in der Gegenwart eines kroatischen Notars unterzeichnet und ausgewechselt. Im Falle, dass der Käufer nicht anwesend sein kann, kann der Vertrag auch in seinem Aufenthaltsland unterzeichnet werden. Der Käufer kann aber auch einen Vertreter oder seinen Anwalt bevollmächtigen den Vertrag in seinen Namen zu unterzeichnen.
- Danach erfolgt die Zahlung
- Die Dokumente werden dann in das einheimische Grundbuchamt gebracht
- Ihr Anwalt muss Ihren Immobilieneinkaufsvertrag auch bei der lokalen Steuerbehörde eintragen. Nach Erhalt der Steuerkalkulation für die Immobilie, haben Sie 30 Tage Zeit die Rechnung zu begleichen, bevor Ihnen 17,5% Verzugszinsen dazugerechnet werden.
- Falls es nötig ist, wird Ihr Anwalt einen Antrag für die Einkaufsgenehmigung vorbereiten und an das kroatische Justizministerium senden. In diesem Fall muss Ihr Anwalt 30 Tage nach Erhalt der Genehmigung den Einkaufsvertrag bei der Steuerbehörde eintragen.




