> Kroatische Grundbesitzerwerbskosten

Alle Preise, die angegeben sind, sind die Preisforderung für das entsprechende Grundstück, wenn nicht anders angegeben. Es ist wichtig sicherzustellen, dass Sie die entsprechenden Erwerbskosten einberechnet haben, die die Agenturprovision, Rechtsgebühren und Grundsteuern einschließen. Wenn Sie ein Gutachten oder eine Beratung hinsichtlich der Plannungsbestimmungen o.ä. benötigen, würde dies natürlich zusätzliche Kosten verursachen. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen hinsichtlich des Preises solcher Dienstleistungen.

Die Gebühren der FIRST Agentur
 
FIRST berechnet 3% + MwSt. (25% in Kroatien) des Erwerbspreises vom Käufer bzw. mindestens 4000 Euro. Unsere Bedingungen und Konditionen sind in den Vereinbarungen, die von FIRST und dem Kunden vor dem Besichtigungstermin unterschrieben werden, eindeutig dargelegt. 
 
Rechtskosten des Eigentumserwerbs in Kroatien
 
Die Anwaltsgebühren variieren, aber im Durchschnitt berechnen sie 1,5 % + MwSt., welches mit den Richtlinien des Justizministeriums übereinstimmt. Bei größeren Transaktionen raten wir unseren Kunden die stundenweise Abrechnung, da dies oft günstiger ist, aber es ist abhängig von dem jeweiligen Geschäftsvorgang.
 
Kroatische Grunderwerbssteuer (RETT) & MwSt.
 
Stempelgebühr, Grundgebühr oder auch in Kroatien bekannt als Grunderwerbssteuer (RETT) beläuft sich auf 5% und muss von jedem Käufer bezahlt werden (inländisch oder ausländisch). Die Steuerantragsstellung wird vom Anwalt innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des Erwerbsvertrags verschickt und muss nach Erhalt des Beschlusses vom Finanzamt innerhalb von 15 Tagen bezahlt werden. Offenstehende Zahlungen beim Finanzamt verursachen Zinsen in Höhe von 17% bis zur Begleichung.
 
RETT wird auf den vertraglichen Verkaufspreis des Grundstücks berechnet wenn dieses vor dem 1. Januar 1998 gebaut wurde oder von einem Unternehmen zum Verkauf steht, das nicht den Mwst System unterlegt.
 
RETT wird nach Wert des Grund und Bodens und der Infrastruktur berechnet wenn das Eigentum nach dem 1. Januar 1998 gebaut wurde und wenn das Eigentum von einem Unternehmen verkauft wird, das MWSt.pflichtig ist.
 
Kroatische Grundstücke, die nach dem 1. Januar 1998 gebaut wurden, erfordern 25% MwSt., was anhand der Kosten der Bauart des Eigentums berechnet wird und normalerweise vom Verkäufer in den Preis aufgenommen wird. Die MwSt. können dann erstattet werden, wenn der Käufer Eigentum von einem MwSt. pflichtigen Unternehmen erwirbt und dieses für kommerzielle Zwecke genutzt wird.
 
Es ist wichtig zu bedanken, dass - wenn man Grundbesitz mit einem Unternehmen erwirbt und MwSt. zurückverlangt – dieses Unternehmen Erträge von dem Vermögen, das es erworben hat, produzieren und somit seine Existenz rechtfertigen muss.
 
Für weitere Details hinsichtlich der annähernden Kosten, die von Eigentum in Kroatien ausgehen, kontaktieren Sie bitte das Sekretariat.