Kosten beim Immobilienkauf in Kroatien

Wenn es nicht anders angegeben ist, dann ist der angegebene Immobilienpreis immer der vom Verkäufer verlangte Preis für die jeweilige Immobilie. Daher ist es wichtig, dass Sie über die Nebenkosten informiert sind welche mit dem Kauf einer Immobilie verbunden sind. Solche Kosten beinhalten Vermittlungsgebühr für die Agentur, Kosten für rechtliche Dienstleistungen und Grunderwerbsteuer. Wenn Sie ein offizielles Gutachten einer Immobilie wünschen oder eine Beratung im Bezug auf Bauvorschriften usw., dann werden diese Dienstleistungen natürlich zusätzlich berechnet. Bitte kontaktieren Sie uns für die Preisliste.

Maklerprovision der Immobilienagentur First Property Croatia

FIRST berechnet dem Kunden 3% + MwSt. (25% in Kroatien) vom Verkaufspreis. Die Mindestgebühr jedoch beträgt 4000 Euro. Unsere Geschäftsbedingungen sind eindeutig angegeben im Maklervertrag den FIRST vor der Immobilienbesichtigung mit jedem Kunden unterschreibt.

Kosten für juristische Dienstleistungen beim Kauf von Immobilien in Kroatien

Die Rechtsanwaltskosten variieren, betragen aber im Durchschnitt 1% + Mehrwertsteuer, was im Einklang mit den Bestimmungen des Justizministeriums der Republik Kroatien ist. Bei größeren Bankgeschäften empfehlen wir dem Kunden mit dem Anwalt einen Stundenlohn zu besprechen da dies günstiger ist, aber letztendlich hängt alles von der Transaktion selbst ab.

Grunderwerbsteuer in Kroatien

In Kroatien beträgt die Grunderwerbsteuer 4% und wird bei jedem Kauf einer Immobilie erhoben und dem Immobilienkäufer berechnet, egal ob es sich um einen inländischen oder ausländischen Käufer handelt. Die Steueranmeldung wird spätestens 30 Tage nach dem Abschluss des Hauptvertrages an das Finanzamt gesandt und die Steuer muss innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der offiziellen Abrechnung bezahlt werden. Sind nach dieser Frist noch Schulden vorhanden, werden Strafzinsen in Höhe von 17% berechnet bis zum Tag der Schuldbegleichung.

Die Grunderwerbsteuer wird berechnet aufgrund des Verkaufspreises der im Vertrag angegeben ist, wenn die Immobilie vor dem 1. Januar 1998 erbaut wurde oder wenn der Verkäufer nicht Umsatzsteuerpflichtig ist.

Die Grunderwerbsteuer wird berechnet nach dem Grunstückswert und der Infrastruktur wenn die Immobilie nach dem 1. Januar 1998 erbaut wurde und wenn der Immobilienverkäufer Umsatzsteuerpflichtig ist.

Kroatische Immobilien, die nach dem 1. Januar 1998 erbaut wurden, unterliegen der Mehrwertsteuer von 25%, die auf die Kosten des erbauten Immobilienteils erhoben wird und der Verkäufer schließt sie normalerweise in den Immobilienpreis mit ein. Mehrwertsteuererstattungen können vorgenommen werden, wenn der Kunde von einer juristischen oder privaten Person kauft die umsatzsteuerpflichtig ist, und die Immobilie für geschäftliche Zwecke genutzt wird.

Wichtig ist zu wissen, dass beim Kauf einer Immobilie durch ein Unternehmen und beim Beantragen einer Mehrwertsteuerrückerstattung, das Unternehmen den Erlös aus der Vermietung der erworbenen Immobilie erwirtschaften und damit seine Existenz rechtfertigen wird.

Für Details bezüglich der Kosten für die Führung eines Unternehmens in Kroatien kontaktieren Sie bitte unser Büro