Nutzungsbedingungen


Bevor Sie die offizielle Website von First Property Croatia nutzen, lesen Sie bitte sorgfältig die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie. Durch die Nutzung der Website der Agentur erklären Sie sich mit den nachstehenden Nutzungsbedingungen einverstanden.

Willkommen auf der Website von First Property Croatia (nachfolgend: die Website). Durch den Zugang und die Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden, die folgenden Nutzungsbedingungen einzuhalten. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch. Falls Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, sollten Sie die Website nicht nutzen oder auf sie zugreifen.
1. Annahme der Bedingungen
Durch den Zugang und die Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden, diese Nutzungsbedingungen sowie alle zusätzlichen Bedingungen einzuhalten, die für bestimmte Dienste oder Funktionen auf der Website gelten können. Falls Sie diesen Bedingungen nicht zustimmen, sollten Sie die Website nicht nutzen.
2. Nutzung der Website
Sie verpflichten sich, die Website ausschließlich für rechtmäßige Zwecke zu verwenden und dabei alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Sie verpflichten sich außerdem, die Website nicht auf eine Weise zu nutzen, die sie beschädigen, deaktivieren, überlasten oder beeinträchtigen oder die Nutzung der Website durch Dritte stören könnte.
3. Geistige Eigentumsrechte
Alle Inhalte und Materialien, die auf der Website verfügbar sind – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Texte, Grafiken, Logos, Bilder, Audio- und Videoclips sowie Datenzusammenstellungen – sind Eigentum von First Property Croatia oder seiner Partner. Dritten ist es nicht gestattet, diese Inhalte oder Materialien ohne Genehmigung zu nutzen.
4. Datenschutzrichtlinie
Ihre Nutzung der Website unterliegt ebenfalls unserer Datenschutzrichtlinie, die in diese Bedingungen aufgenommen wurde. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzrichtlinie, um unsere Praktiken bezüglich der Erhebung, Nutzung und Offenlegung Ihrer persönlichen Daten zu verstehen.
5. Links zu Websites Dritter
Die Website kann Links zu Websites Dritter enthalten, die nicht im Besitz oder unter der Kontrolle von First Property Croatia stehen. Wir übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt, die Datenschutzrichtlinien oder die Praktiken dieser Drittanbieter-Websites. Die Nutzung von Websites Dritter erfolgt auf eigenes Risiko.
6. Haftungsausschluss
Die Website wird auf einer "as is" ("wie sie ist") und "as available" ("wie verfügbar") Basis bereitgestellt, ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantien.
7. Haftungsbeschränkung
In keinem Fall haftet First Property Croatia für indirekte, zufällige, besondere, Folgeschäden oder Strafschadenersatz, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Website oder deren Inhalte und Materialien ergeben.
8. Änderungen der Nutzungsbedingungen
First Property Croatia behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu überarbeiten. Ihre fortgesetzte Nutzung der Website nach Änderungen dieser Bedingungen gilt als Ihre Zustimmung zu diesen Änderungen.
9. Kontakt
Falls Sie Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen haben, können Sie uns unter first@firstpropertycroatia.com kontaktieren.

First Property Croatia – Datenschutzbestimmungen
Die Immobilienvermittlungsagentur FIRST PROPERTY d.o.o. (handelnd unter dem Namen First Property Croatia) mit Sitz in Bana Berislavića 3, Split, OIB 38200992035 (nachfolgend: die Agentur), erlässt gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (Amtsblatt 42/18) und in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 (nachfolgend: die Verordnung) die folgende:

DATENSCHUTZVERORDNUNG

1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

Artikel 1.

(1) Vor dem Abschluss eines Vertragsverhältnisses, während dessen Gültigkeit sowie nach dessen Beendigung ist die Agentur verpflichtet, bestimmte Daten der beteiligten Parteien (betroffene Personen) zu verarbeiten, um den Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden nachzukommen. In Übereinstimmung mit dem Vorstehenden und zum Zweck eines verantwortungsvollen Geschäftsbetriebs erlässt die Agentur dieses geänderte Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (nachfolgend: das Gesetz).

(2) Das Gesetz legt die Regeln für den Schutz natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die von der Agentur erhoben werden, fest. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu gewährleisten, indem die Vertraulichkeit ihrer personenbezogenen Daten in allen Aspekten der Tätigkeit der Agentur, die eine Datenverarbeitung beinhalten, gewahrt bleibt.

(3) Das Gesetz ist auf der Website der Agentur unter https://www.firstpropertycroatia.com/ veröffentlicht und in den Räumlichkeiten der Agentur ausgehängt.

(4) Durch die Nutzung der Website und/oder Dienstleistungen der Agentur erklärt sich die betroffene Person mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes einverstanden.

2. DEFINITIONEN

Artikel 2.

(1) Bestimmte Begriffe im Zusammenhang mit diesem Gesetz werden durch die Verordnung festgelegt und haben die folgende Bedeutung:

(A) Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen.

(B) Betroffene Person ist eine natürliche Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden.

(C) Verarbeitung bezeichnet jeden Vorgang oder jede Vorgangsreihe, die mit personenbezogenen Daten oder mit Datensätzen personenbezogener Daten durchgeführt wird – unabhängig davon, ob dies automatisiert erfolgt oder nicht – wie zum Beispiel das Erheben, Erfassen, Organisieren, Strukturieren, Speichern, Anpassen oder Verändern, Abrufen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen durch Übermittlung, Verbreiten oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleichen oder Verknüpfen, Einschränken, Löschen oder Vernichten.

(D) Profiling bezeichnet jede Form der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, bei der diese zur Bewertung bestimmter persönlicher Aspekte einer natürlichen Person genutzt werden.

(E) Verantwortlicher ist eine natürliche oder juristische Person, eine Behörde, Agentur oder eine andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet.

(F) Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, eine Behörde, Agentur oder eine andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

(G) Einwilligung der betroffenen Person ist jede freiwillig abgegebene, spezifische, informierte und unmissverständliche Willensbekundung der betroffenen Person, mit der sie durch eine Erklärung oder eine eindeutige bestätigende Handlung ihr Einverständnis zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gibt.

(H) Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bezeichnet eine Sicherheitsverletzung, die zur versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugten Offenlegung oder zum unbefugten Zugriff auf übermittelte, gespeicherte oder anderweitig verarbeitete personenbezogene Daten führt.

(I) Aufsichtsbehörde bezeichnet eine unabhängige öffentliche Behörde, die von einem Mitgliedstaat errichtet wurde.

(J) Kind ist eine natürliche Person unter 16 Jahren.

3. GRUNDSÄTZE DES DATENSCHUTZES

Artikel 3.

(1) Die Agentur verpflichtet sich, die in der Verordnung festgelegten Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten einzuhalten. Dementsprechend müssen personenbezogene Daten:

(A) Rechtmäßig, fair und transparent im Verhältnis zur betroffenen Person verarbeitet werden. Wir werden Ihre Rechte stets berücksichtigen, bevor wir personenbezogene Daten verarbeiten, und Ihnen auf Anfrage Informationen zur Verarbeitung bereitstellen.

(B) Für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und nicht in einer Weise weiterverarbeitet werden, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist. Wir stellen sicher, dass unsere Verarbeitungsaktivitäten dem Zweck entsprechen, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden.

(C) Angemessen, relevant und auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein. Wir erheben und verarbeiten nur die minimal erforderliche Menge an personenbezogenen Daten für einen bestimmten Zweck.

(D) Richtig und, falls erforderlich, aktuell gehalten werden. Wir bemühen uns, ungenaue personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen oder zu berichtigen.

(E) Nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, notwendig ist. Wir werden Ihre personenbezogenen Daten nicht länger aufbewahren als erforderlich.

(F) In einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit gewährleistet. Wir setzen alles daran, die Integrität und Vertraulichkeit Ihrer personenbezogenen Daten zu schützen.

4. RECHTE DER BETROFFENEN PERSON

Artikel 4.

(1) Die betroffene Person hat die folgenden Rechte:

(A) Recht auf Information bedeutet, dass der Verantwortliche geeignete Maßnahmen ergreifen muss, um der betroffenen Person alle Informationen zur Verarbeitung in einer knappen, transparenten, verständlichen und leicht zugänglichen Form sowie in klarer und einfacher Sprache bereitzustellen, insbesondere bei Informationen, die sich speziell an ein Kind richten.

(B) Recht auf Zugang bedeutet, dass die betroffene Person das Recht hat, eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden, und falls ja, Zugang zu diesen personenbezogenen Daten zu erhalten.

(C) Recht auf Berichtigung bedeutet, dass die betroffene Person das Recht hat, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.

(D) Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) bedeutet, dass die betroffene Person das Recht hat, die unverzügliche Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, und der Verantwortliche verpflichtet ist, diese ohne unangemessene Verzögerung zu löschen.

(E) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung bedeutet, dass die betroffene Person das Recht hat, vom Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen.

(F) Recht auf Datenübertragbarkeit bedeutet, dass die betroffene Person das Recht hat, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln.

(G) Recht auf Widerspruch bedeutet, dass die betroffene Person das Recht hat, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen.

(H) Recht auf Widerspruch gegen automatisierte Einzelentscheidungen bedeutet, dass die betroffene Person das Recht hat, nicht einer ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die sie in rechtlicher Hinsicht oder in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.

5. DER VERANTWORTLICHE UND DER AUFTRAGSVERARBEITER

Artikel 5.

(1) Die Agentur ernennt Anja Plazonić Coulson, die Geschäftsführerin der Agentur, als Verantwortliche.

Artikel 6.

(1) Die Verantwortliche hat folgende Pflichten:

(A) Sie setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen um, um sicherzustellen und nachweisen zu können, dass die Verarbeitung in Übereinstimmung mit der Verordnung erfolgt. Diese Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

(B) Sie integriert angemessene Schutzmaßnahmen in die Verarbeitung, um den Anforderungen der Verordnung zu entsprechen und die Rechte der betroffenen Personen zu schützen.

(C) Sie stellt sicher, dass nur die für einen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Dies betrifft insbesondere die Menge der erhobenen Daten, den Umfang ihrer Verarbeitung, die Speicherdauer sowie deren Zugriffsmöglichkeiten.

(D) Sie beauftragt ausschließlich Auftragsverarbeiter, die ausreichende Garantien bieten, um geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen, damit die Verarbeitung den Anforderungen der Verordnung entspricht und die Rechte der betroffenen Person geschützt werden.

Artikel 7.

(1) Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet:

(A) Personenbezogene Daten ausschließlich nach den Weisungen der Verantwortlichen zu verarbeiten.

(B) Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu wahren.

(C) Die Verantwortliche durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen unterstützen, um die Einhaltung der in diesem Gesetz festgelegten Verpflichtungen sicherzustellen.

(D) Nach Beendigung der Verarbeitungstätigkeiten auf Wunsch der Verantwortlichen entweder alle personenbezogenen Daten zu löschen oder an die Verantwortliche zurückzugeben und vorhandene Kopien zu vernichten, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung besteht.

(E) Der Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Einhaltung der in diesem Gesetz festgelegten Verpflichtungen nachzuweisen.

6. EINWILLIGUNG ZUR DATENVERARBEITUNG UND DATENSICHERHEIT

Artikel 8.

(1) Die Einwilligung muss durch eine eindeutige bestätigende Handlung erfolgen, die den freien, spezifischen, informierten und unmissverständlichen Willen der betroffenen Person zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Ausdruck bringt. Dies kann beispielsweise durch eine schriftliche Erklärung, eine elektronische Bestätigung oder eine mündliche Zustimmung geschehen.

(2) Einwilligung kann durch das Anklicken einer Checkbox auf einer Website, die Auswahl technischer Einstellungen für Online-Dienste oder durch eine andere eindeutige Handlung erfolgen. Stillschweigen, vorab angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit gelten nicht als Einwilligung.

(3) Die Einwilligung muss alle Verarbeitungsaktivitäten abdecken, die demselben oder denselben Zwecken dienen. Wenn eine Verarbeitung mehrere Zwecke hat, muss die Einwilligung für alle Zwecke erteilt werden.

(4) Falls die Einwilligung durch eine elektronische Anfrage eingeholt wird, muss diese klar, prägnant und nicht unnötig störend für die Nutzung des jeweiligen Dienstes sein.

Artikel 9.

(1) Um ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, setzen die Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen um, einschließlich:

(A) Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten.

(B) Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Widerstandsfähigkeit der Verarbeitungssysteme und -dienste.

(C) Möglichkeit der Wiederherstellung der Verfügbarkeit und des Zugangs zu personenbezogenen Daten im Falle eines physischen oder technischen Zwischenfalls.

(D) Regelmäßige Tests, Bewertungen und Überprüfungen der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der Verarbeitung zu gewährleisten.

7. VERLETZUNG DES SCHUTZES PERSONENBEZOGENER DATEN

Artikel 10.

(1) Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die voraussichtlich ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt, meldet die Verantwortliche dies unverzüglich und, wenn möglich, spätestens 72 Stunden nach Bekanntwerden der Verletzung der zuständigen Aufsichtsbehörde.

(2) Der Auftragsverarbeiter informiert die Verantwortliche unverzüglich nach Bekanntwerden einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die in Absatz (1) dieses Artikels beschrieben ist.

Artikel 11.

(1) Die in Absatz (1) von Artikel 10 genannte Aufsichtsbehörde ist die kroatische Agentur für den Schutz personenbezogener Daten (AZOP).

(2) AZOP ist eine unabhängige staatliche Behörde, die autonom und unabhängig arbeitet und dem kroatischen Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig ist.

Artikel 12.

(1) Die in Absatz (1) von Artikel 10 genannte Meldung muss mindestens Folgendes enthalten:

(A) Beschreibung der Art der Datenschutzverletzung, einschließlich, soweit möglich, der Kategorien und der ungefähren Anzahl der betroffenen Personen sowie der betroffenen Datensätze.

(B) Angabe des Namens und der Kontaktdaten der Verantwortlichen oder einer anderen Kontaktstelle, bei der weitere Informationen eingeholt werden können.

(C) Beschreibung der möglichen Folgen der Datenschutzverletzung.

(D) Beschreibung der von der Verantwortlichen ergriffenen oder geplanten Maßnahmen, um die Datenschutzverletzung zu beheben, einschließlich ggf. Maßnahmen zur Minderung möglicher nachteiliger Auswirkungen.

Artikel 13.

(1) Falls die Datenschutzverletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt, informiert die Verantwortliche die betroffene Person unverzüglich über die Verletzung.

(2) Die an die betroffene Person gerichtete Mitteilung gemäß Absatz (1) dieses Artikels muss in klarer und verständlicher Sprache die Art der Datenschutzverletzung beschreiben und mindestens die in Artikel 12 (B), (C) und (D) genannten Informationen und Maßnahmen enthalten.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 14.

(1) Die Agentur verpflichtet sich, Ihre Privatsphäre zu schützen. Kontaktieren Sie uns unter info@firstpropertycroatia.com, wenn Sie Fragen oder Probleme bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

* Dieser Text wurde automatisch übersetzt. Sie können den Originalartikel auf Englisch lesen.